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Prüfung von Gerüsten

 

 

Sie erstellen die von Ihnen genutzten Gerüste selbst oder lhnen werden Gerüste von Anderen zur Verfügung stellen.

Sie wollen die Sicherheit der im Unternehmen eingesetzten Betriebsmittel sicherstellen und lassen Gerüste gemäß Betriebssicherheitsverordnung und TRBS 2121 Teil 1 prüfen.

Die Prüffristen werden grundsätzlich über die Gefährdungsbeurteilung festgelegt. Kriterien wie z.B. Herstellerhinweise, betriebliche Erfahrungen, Benutzungsdauer- und häufigkeit, mechanische Beanspruchung, Umwelteinflüsse und Fehlerquote werden bei der Festlegung der Prüffrist berücksichtigt.

 

Unsere Leistungen:

 

 

  • Prüfung von Gerüsten nach der Montage
  • Prüfung von Gerüsten vor der Nutzung