Sie wollen die Sicherheit der im Unternehmen eingesetzten Betriebsmittel sicherstellen und lassen Leitern gemäß Betriebssicherheitsverordnung und TRBS 2121 Teil 2 prüfen
Die Prüffristen werden grundsätzlich über die Gefährdungsbeurteilung festgelegt. Kriterien wie z.B. Herstellerhinweise, betriebliche Erfahrungen, Benutzungsdauer- und häufigkeit, mechanische Beanspruchung, Umwelteinflüsse und Fehlerquote werden bei der Festlegung der Prüffrist berücksichtigt.
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